Die komplexen Ansprüche an die Arbeitsplatzbesetzung sind ebenso gestiegen wie das Arbeitstempo. Wir holen uns häufig auch für andere Belange fachlichen Rat und Hilfe. Wer arbeitslos wird oder seine Arbeitsstelle wechseln will, hat Fragen, und da ist professionelle Hilfe gefragt.
Arbeitsvermittlung bedeutet für uns das Zusammenbringen von Arbeitsuchendem und Arbeitgeber. Dazu gehört es, den Arbeitsuchenden mit seinen Ressourcen, also all seinen Stärken, Schwächen, Persönlichkeit und Arbeitsstil, kennen zu lernen. Wir erstellen ihr Profiling zu Qualifikation und Persönlichkeit.
Wir bieten:
- Beratung zum Arbeitsmarkt in der Region
- Bewerberservice: Hilfe zur Erstellung und Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen
- Coaching für die positive Eigenpräsentation im Vorstellungsgespräch
- Offene Stellen und Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern
- Vermittlung in Arbeit
Wer arbeitslos ist, hat nach 6 Wochen Leistungsbezug einen Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines. Das gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Ihr Vermittler kann Ihnen ebenfalls einen Vermittlungsgutschein ausstellen. Dieser berechtigt Sie zur Beauftragung von privaten Arbeitsvermittlern. Wir rechnen unsere Leistung dann im Erfolgsfall mit der Agentur für Arbeit ab.
Sollten Sie keine staatlichen Leistungen beziehen, stellen wir Ihnen die erfolgreiche Vermittlung in Rechnung. Diese können Sie dann über Ihre Steuererklärung geltend machen.
Diese Dienstleistung bei der Arbeitssuche sollten Sie auf jeden Fall nutzen.